Allgemeine Geschäftsbedingungen

Präambel

Das Land Mecklenburg-Vorpommern hat die Marke MoorFutures zur Generierung von Klimaschutzzertifikaten für den freiwilligen Kohlenstoffmarkt entwickelt.

Dem Projekt MoorFutures liegen folgende Annahmen zugrunde:

Bemühungen um einen ausgewogenen Klimaschutz machen es unumgänglich, die Klimarelevanz von Landnutzungen und Landnutzungsänderungen zu berücksichtigen. Nutzungen der Moore, die mit deren Entwässerung einhergehen, führen zu einem Zerfall („Mineralisierung“) des Torfes und damit zur Freisetzung erheblicher Treibhausgasmengen. Die Treibhausgasfreisetzung trockengelegter Moore ist eine der größten bekannten Quellen.

Eine Wiedervernässung kann diesen Prozess stoppen und damit zu einer erheblichen Verminderung der Treibhausgasfreisetzung führen. Weitere Vorteile ergeben sich im Bereich des Wassermanagements, da Moore als Retentionsräume wirken. Schließlich stellen wiedervernässte Moore wichtige Lebensräume bedrohter Arten dar. Mit den MoorFutures soll die Klimaschutzleistung wiedervernässter Moore honoriert werden.

Im Rahmen der Vereinbarung zur Verwendung der Marke MoorFutures zwischen den Ländern Mecklenburg-Vorpommern und Brandenburg und der Ausgleichsagentur Schleswig-Holstein GmbH vom 26.11.2014 hat die Ausgleichsagentur Schleswig-Holstein GmbH das Recht erhalten, die geschützte Marke „MoorFutures“ im Wege einer einfachen Markenlizenz für eigene Moorschutzprojekte zu verwenden und auf dem freiwilligen Kompensationsmarkt anzubieten und zu vermarkten.

Für die Entwicklung, Validierung, Verifizierung und Registrierung der Zertifikate sind mit dem MoorFutures Standard verbindliche Kriterien erstellt worden. Die hohe Qualität des Standards wird im Wesentlichen durch folgende Merkmale gewährleistet:

  • Transparenz bei der Entwicklung von Projekten nach dem MoorFutures Standard

  • Freiwilligkeit der Moorschutzprojekte

  • Verifizierbare Emissionseinschätzungen der Moorstandorte

  • Zusätzlichkeit der Moorschutzmaßnahmen

  • Validität und Vertrauenswürdigkeit der Moorschutzmaßnahmen

  • Permanenz und Absicherung der Moorschutzmaßnahmen

§ 1 Gegenstand des Vertrages

  1. Gegenstand des Vertrages ist der Verkauf von MoorFutures an den Käufer / die Käuferin. Ein MoorFutures steht für die anteiligen Kosten, die Wiedervernässungsmaßnahmen auf geeigneten Moorstandorten in Bezug auf die Treibhausgasemissionsreduzierung von einer Tonne Kohlendioxid voraussichtlich verursachen. Die Einnahmen aus der Veräußerung sämtlicher für einen Standort bzw. ein Projekt abgeschätzten MoorFutures ermöglicht die Umsetzung der jeweiligen Maßnahme. Zu jedem Projekt wird ein Stilllegungsregister geführt, in dem die Investoren namentlich oder wenn gewünscht anonym mit der Anzahl der erworbenen MoorFutures genannt werden.

  2. Die im Rahmen dieses Vertrages angebotenen MoorFutures werden im MoorFutures-Projekt Königsmoor-II in der Gemeinde Christiansholm (Kreis Rendsburg-Eckernförde) in Schleswig-Holstein generiert. Das Vermeidungspotential dieses Projektes wurde mit insgesamt 11.245 MoorFutures (entspricht einem Vermeidungspotenzial von 11.245 t CO2-Äquivalente) berechnet. Die Vermeidungskosten belaufen sich auf 74 Euro inklusive 19% Mehrwertsteuer pro Tonne. Die Projektlaufzeit beträgt 50 Jahre. 

§ 2 Leistungen der Ausgleichsagentur

  1. Die Ausgleichsagentur verpflichtet sich, dem Käufer / der Käuferin aus dem MoorFutures-Projekt Königsmoor je MoorFutures entsprechend Tonnen Kohlenstoffdioxid Einsparpotential zuzuordnen. Sie verpflichtet sich weiterhin, das im Rahmen dieses Vertrages ermittelte Einsparpotential zur Registrierung im Stilllegungsregister an das Ministerium für Energiewende, Klimaschutz, Umwelt und Naturnergiewende des Landes Schleswig-Holstein anzumelden.

  2. Die Ausgleichsagentur sichert zu, dass für die Wiedervernässungsmaßnahme im MoorFutures-Projekt Königsmoor-Ii nur Flächen genutzt werden, die in der rechtlichen Verfügungsbefugnis der Ausgleichsagentur stehen und dauerhaft gesichert sind.

  3. Die Ausgleichsagentur sichert zu, dass die Wiedervernässungsmaßnahme im MoorFutures-Projekt Königsmoor-II nach Maßgaben der zuständigen Behörde durchgeführt wurden bzw. werden.

  4. Die Ausgleichsagentur sichert zu, dass die Wiedervernässung im MoorFutures-Projekt Königsmoor nicht auf andere Weise gefördert oder finanziert wird.

  5. Die Ausgleichsagentur verpflichtet sich, zur Sicherung der Wiedervernässungsmaßnahme im MoorFutures-Projekt Königsmoor-II erforderliche Unterhaltungs- und Pflegemaßnahmen für die Dauer von 50 Jahren zu gewährleisten.

  6. Die Ausgleichsagentur verpflichtet sich, dem Käufer / der Käuferin jederzeit Auskunft über die Wiedervernässungsmaßnahme im MoorFutures-Projekt Königsmoor zu erteilen. 

§ 3   Termine und Ausführungsfristen

         Die Ausgleichsagentur setzt die Wiedervernässungsmaßnahme im MoorFutures-Projekt Königsmoor-II seit dem 01.11.2022 um. 

§ 4   Vertragsabschluss

  1. Kunden der Ausgleichsagentur Schleswig-Holstein GmbH können sowohl Verbraucher/innen als auch Unternehmer/innen sein. Als Verbraucher/in ist jede natürliche Person zu betrachten, die ein Rechtsgeschäft zu einem Zwecke abschließt, das weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden kann (gem. § 13 BGB).

  2. Ein Unternehmer / eine Unternehmerin im Sinne dieser AGB ist jede natürliche oder juristische Person oder aber auch eine rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Abschluss des Rechtsgeschäfts in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt (gem. § 14 BGB).

  3. Die Darstellung der Produkte im Online-Shop stellt kein rechtlich bindendes Angebot, sondern einen unverbindlichen Online-Katalog dar. Durch Anklicken des Buttons "Kaufen" geben Sie eine verbindliche Bestellung ab. Die Bestätigung des Eingangs Ihrer Bestellung erfolgt zusammen mit der Annahme der Bestellung durch automatisierte E-Mail. Mit dieser E-Mail-Bestätigung ist der Kaufvertrag zustande gekommen.

  4. Ihr Vertragspartner ist:

Ausgleichsagentur Schleswig-Holstein GmbH

Eschenbrook 4

24113 Molfsee

Sitz der Gesellschaft: Molfsee

Amtsgericht Kiel, HRB 9756 Ki

Geschäftsführung: Ute Ojowski, Thorsten Deinert

Gesellschafter: Stiftung Naturschutz Schleswig-Holstein

Steuer-Nr. 20/297/50730

USt-ID: DE 258968850

§ 5   Preise und Zahlungsbedingungen

  1. Die Ausgleichsagentur erhält je MoorFutures und damit je Tonne Kohlenstoffdioxideinsparung eine Vergütung in Höhe von 74 Euro incl. 19% Mehrwertsteuer.

  2. Die Bestellmenge im Onlineshop ist auf maximal 25 Zertifkate pro Besteller*in begrenzt, damit möglichst viele Kund*innen Zertifikate erwerben können. Die Ausgleichsagentur behält sich vor bei größeren Bestellungen die Menge zu verringern und nimmt per Email Kontakt zum/r Käufer*in auf.

  3. Der Betrag ist unter Angabe der Auftragsnummer und der Angabe der Kundennummer wahlweise per Paypal oder innerhalb von 7 Tagen nach der Bestellung auf nachfolgendes Konto zu überweisen: 

Kontoinhaber: Ausgleichsagentur Schleswig-Holstein GmbH

Bank: Förde Sparkasse

IBAN: DE14 2105 0170 1400 0418 42
BIC: NOLADE21KIE

 

  1. Mit der Einzahlung auf das vorgenannte Bankkonto stimmt der Käufer / die Käuferin zu, dass sein / ihr Name und seine / ihre gezeichneten Anteile MoorFutures in das konkrete Stilllegungsregister aufgenommen und im Internet veröffentlicht werden. Der Veröffentlichung im Internet kann der Käufer / die Käuferin widersprechen, er wird dann dort anonym aufgeführt.

  2. Nach Eingang des in Absatz 1 genannten Betrages stellt die Ausgleichsagentur dem Käufer / der Käuferin ein Zertifikat im vereinbarten Leistungsumfang zu. Der Käufer / die Käuferin ist vorleistungsverpflichtet. Die Versendung der Zertifikate erfolgt nach Zahlungseingang innerhalb von 7 Werktagen als pdf Datei auf das bei der Bestellung angebgebene Email Konto.

§ 6   Lieferung

Rechnungsstellung und Versand nur innerhalb Deutschland. Sollten Sie einen Versand außerhalb Deutschlands wünschen, setzen Sie sich bitte mit uns in Verbindung. Der Versand des Zertifikates erfolgt per Email, wünschen Sie ein gedrucktes Exemplar, informieren Sie uns bitte, eventuell werden Porto- und Verpackungskosten erhoben.

§ 7   Widerrufsrecht und -folgen

Verbrauchern steht nach den fernabsatzrechtlichen Bestimmungen ein Widerrufsrecht zu. Für den Fall der Ausübung des Widerrufsrechts trägt der Verbraucher / die Verbraucherin regelmäßig die Kosten der Rücksendung, wenn der Preis der zurückzusendenden Sache einen Betrag von EUR 40,00 nicht übersteigt oder wenn bei einem höheren Preis der Sache der Verbraucher / die Verbraucherin die Gegenleistung oder eine Teilzahlung zum Zeitpunkt des Widerrufs noch nicht erbracht hat oder der Verbraucher / die Verbraucherin seinen / ihren Wohnsitz außerhalb der Europäischen Union hat, es sei denn, dass die gelieferte Ware nicht der bestellten entspricht.

Als Verbraucher haben Sie daher das Recht, Ihre Vertragserklärung nach Maßgabe der folgenden Belehrung zu widerrufen:

WIDERRUFSBELEHRUNG

Widerrufsrecht

Sie haben das Recht, innerhalb von 14 Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt 14 Tage ab dem Tag an dem Sie oder ein von Ihnen benannter Dritter, der nicht der Beförderer ist, die Waren in Besitz genommen haben bzw. hat. Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns mittels einer eindeutigen Erklärung (z. B. ein mit der Post versandter Brief, Telefax oder E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Sie können dafür das beigefügte Muster-Widerrufsformular verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs oder der Sache.

Der Widerruf ist zu richten an:

Ausgleichsagentur Schleswig-Holstein GmbH

Eschenbrook 4

24113 Molfsee

Fax: 0431/210 90 102

E-Mail: info@ausgleichsagentur.de

Folgen des Widerrufs

Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, einschließlich der Lieferkosten (mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die sich daraus ergeben, dass Sie eine andere Art der Lieferung als die von uns angebotene, günstigste Standardlieferung gewählt haben), unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet.

Wir können die Rückzahlung verweigern, bis wir die Waren wieder zurückerhalten haben oder bis Sie den Nachweis erbracht haben, dass Sie die Waren zurückgesandt haben, je nachdem, welches der frühere Zeitpunkt ist. Sie haben die Waren unverzüglich und in jedem Fall spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag, an dem Sie uns über den Widerruf dieses Vertrags unterrichten, an uns zurückzusenden oder zu übergeben. Die Frist ist gewahrt, wenn Sie die Waren vor Ablauf der Frist von vierzehn Tagen absenden.

Wir tragen die Kosten der Rücksendung der Waren. Sie müssen für einen etwaigen Wertverlust der Waren nur aufkommen, wenn dieser Wertverlust auf einen zur Prüfung der Beschaffenheit, Eigenschaften und Funktionsweise der Waren nicht notwendigen Umgang mit ihnen zurückzuführen ist.

Muster-Widerrufsformular

(Wenn Sie den Vertrag widerrufen wollen, dann können Sie dieses Formular ausfüllen und senden Sie es an uns.)

An

Ausgleichsagentur Schleswig-Holstein GmbH

Eschenbrook 4

24113 Molfsee

Fax: 0431/210 90 102

E-Mail: info@ausgleichsagentur.de

Hiermit widerrufe(n) ich/wir (*) den von mir/uns (*) abgeschlossenen Vertrag über den Kauf der folgenden Waren

(*)/Bestellt am (*)/erhalten am (*)

Name des/der Verbraucher(s)

Anschrift des/der Verbraucher(s)

Unterschrift des/der Verbraucher(s) (nur bei Mitteilung auf Papier)

Datum(*) Unzutreffendes streichen

 

ENDE DER WIDERRUFSBELEHRUNG

 

§ 8   Beschwerden
   

Die EU-Kommission stellt eine Plattform für außergerichtliche Streitschlichtung bereit. Verbraucher haben dort die Möglichkeit, Streitigkeiten im Zusammenhang mit Ihrer Online-Bestellung zunächst ohne die Einschaltung eines Gerichts zu klären. Die Streitbeilegungs-Plattform erreichen Sie ab dem 15. Februar 2016 unter dem externen Link http://ec.europa.eu/consumers/odr/ .
 

§ 9   Vertragstextspeicherung

  1. Der Vertragstext wird für die Kaufabwicklung nach Vertragsschluss nicht gespeichert und ist auf der Website für den Kunden nicht erneut abrufbar. Über die Druckfunktion des Browsers kann die Website mit den maßgeblichen Vertragsinformationen während des Bestellvorgangs ausgedruckt werden. Zudem teilt die Ausgleichsagentur Schleswig-Holstein GmbH dem Kunden / der Kundin die erforderlichen Vertragsinformationen mit.

  2. Nach dem Drücken des Buttons "Kaufen" ist eine Änderung nicht mehr möglich.

§ 10   Sprache

Vertragssprache ist Deutsch.

§ 11   Gerichtsstand/ Rechtswahl

Soweit der Vertrag mit einem Unternehmer/ einer Unternehmerin gemäß § 4 Absatz 2 geschlossen worden ist, wird als ausschließlicher Gerichtsstand der Sitz der Ausgleichsagentur Schleswig-Holstein GmbH vereinbart. Anwendbares Recht ist das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

§ 12   Haftungsausschluss

  1. Die Berechnung der Emissionsminderung erfolgt durch das Treibhaus-Gas-Emissions-Standort-Typen(GEST)-Modell. Die Schätzung der Emissionsreduktion anhand des GEST-Modells ist systembedingt mit Unsicherheiten verbunden. Sie bieten aber eine gute Näherung und entsprechen dem aktuellsten Stand der Wissenschaft. Überschätzungen der Emissionsreduktionen sind durch die angewandte Konservativität ausgeschlossen. Eine vollständig exakte Berechnung ist bei einer Schätzung nicht möglich. Daher haftet die Ausgleichsagentur Schleswig-Holstein GmbH für unwesentliche Abweichungen von der berechneten Emissionsmenge nicht.
     
  2. Die Ausgleichsagentur Schleswig-Holstein GmbH bedient sich für die Berechnung von Treibhausgasemissionen ihrer Kunden dem CO2-Rechner der KlimAktiv gemeinnützige Gesellschaft zur Förderung des Klimaschutzes mbH. Die Ausgleichsagentur Schleswig-Holstein GmbH geht davon aus, dass deren Berechnungen zutreffend sind. Eine Garantie für die Vollständigkeit oder Richtigkeit der Berechnungen kann nicht übernommen werden, ebenso wenig wie eine Haftung für die Faktoren und Berechnungen.
     
  3. Der Haftungsausschluss gilt nicht für grob fahrlässige oder vorsätzliche Pflichtverletzungen oder soweit die Pflichtverletzungen vertragswesentlichen Pflichten, Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder Garantien betreffen. Gleiches gilt für Pflichtverletzungen unserer Erfüllungsgehilfen.

§ 13   Salvatorische Klausel

Sollten einzelne Bestimmungen dieser Geschäftsbedingungen unwirksam oder undurchführbar sein, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. In diesem Fall gelten anstelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmungen solche als vereinbart, die dem Zweck der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung am nächsten kommen.

Ausgleichsagentur Schleswig-Holstein GmbH
Eschenbrook 4
24113 Molfsee
Tel.: 0431/210 90 701 oder 
0431/210 90 701
FAX: 0431/210 90 102
E-Mail: info@ausgleichsagentur.de
Internet: www.ausgleichsagentur.de